Teil C1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DM Dokumenten Management GmbH
(Stand: 01.12.2015)
Die DM Dokumentenmanagement GmbH wird in folgendem Text DM genannt.
1. Geltungsbereich
1.1. Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2. Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
2. Angebot
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Preise
3.1. Alle Preise verstehen sich ab Sitz Puchheim. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen ausdrücklich bestätigt werden.
3.2. Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Leistungszeit
4.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2. Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und / oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. Der Kunde hat während des Auftrags für die ganze Zeit einen kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der ermächtigt ist, die erforderlichen Entscheidungen über Angriffe auf Rechner des Kunden im Namen des Kunden zu treffen. Für die Dauer der Nichterfüllung dieser Bedingung kommen wir nicht in Verzug mit unseren Leistungen.
4.4. Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich ine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat er Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinaus
sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.
4.5. Sollten auf Wunsch des Kunden reservierte Arbeitstage weniger als 5 Tage vor deren Beginn durch den Kunden storniert oder verschoben werden, berechnen wir eine Ausfallgebühr i.H.v. 50% der Dienstleistungssumme. Bei einer Stornierung kleiner als 2 Tage berechnen wir 100% der Dienstleistungssumme. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der Ausfall zu keinem oder zu einem wesentlich niedrigeren Schaden geführt hat, als diese Pauschale.
4.6. Teilleistungen und deren gesonderte Fakturierung sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1. Die Gewährleistung beträgt gegenüber Verbrauchern 24 Monate, gegenüber Unternehmern 12 Monate.
5.2. Der Kunde wird offensichtliche Mängel schriftlich unverzüglich mitteilen.
5.3. Tritt ein Mangel auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels möglich ist.
5.4. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt uns mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Wir sind jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung, bei Software z.B. durch Updates oder Patches, keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Wir können außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist.
5.5. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen uns zwei Versuche innerhalb der gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn weitere Versuche innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten sind. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
5.6. Die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund und insbesondere wegen Verlust der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit oder der Integrität von Daten oder daraus erwachsenden Folgeschäden – ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit
a) uns oder unseren Vertretern, Arbeitnehmern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt,
b) für fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen,
c) für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auf solche Schäden begrenzt, mit denen vernünftiger Weise zu rechnen ist, die Haftung pro Schaden beträgt jedoch maximal Euro 250.000,-.
5.7. Der Kunde fertigt regelmäßig in kurzen Abständen und in Gefahr entsprechendem Umfang Sicherungskopien von Daten und Programmen (einschließlich des Betriebssystems) auf einem geeigneten Backupmedium an.
5.8. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden, soweit § 354a HGB nicht entgegensteht.
6. Zahlung
6.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Mehrwertsteuer und – bei Warenlieferungen zuzüglich Transport- und Versicherungskosten.
6.2. Ist für die Lieferung oder Leistung eine Abnahme vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
a) bei Festpreisaufträgen: 40% der Auftragssumme nach Auftragsbestätigung; 40% der Auftragssumme nach Lieferung; 20% der Auftragssumme nach erfolgter Abnahme.
b) bei Dienstleistungen und Entwicklungsaufträgen zur Verrechnung nach Aufwand: monatlich nachträglich gemäß dem tatsächlich entstandenen Aufwand.
6.3. Soweit es nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
6.4. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
6.5. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, zu berechnen.
6.6. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6.7. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
7. Dienstleistungen
7.1. Dienstleistungsaufträge können nur nach Maßgabe des Vertrags auf das Ende des jeweiligen Auftragsabschnittes nach der Leistungsbeschreibung gekündigt werden.
7.2. Vertragsinhalt wird nur der jeweilige, zu Beginn des Auftrages festgehaltene Leistungsumfang. Vertragsänderungen sind nur mit Bestätigung des Auftragnehmers möglich. Der Auftragnehmer ist nicht zu wesentlichen Vertragsänderungen verpflichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsänderungen vereinbarte Fristen angemessen zu verlängern.
8. Seminare und Fortbildungen
8.1. Für Seminare, die von DM veranstaltet werden, können sich Teilnehmer via Internet, Telefon (+49 89 800613-0), Fax (+49 89 800613-99) oder per E-Mail unter kontakt@lobodms.com anmelden.
8.2. Die Zahl der Seminarteilnehmer ist auf die Teilnehmerzahl laut Ausschreibung begrenzt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
8.3. Anmeldungen können nur bis maximal 3 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden.
8.4. DM ist berechtigt, das Seminar vor Beginn des Seminars u.a. wegen zu geringer Teilnehmerzahl, wegen kurzfristigem Ausfall des Referenten durch Krankheit, Unfall oder anderweitige Verhinderung zu stornieren.
8.5. Im Falle einer Stornierung wird DM versuchen, Sie auf einen anderen Termin dieses Seminars umzubuchen, falls Sie damit einverstanden sind, anderenfalls werden Ihnen die Seminargebühren selbstverständlich in vollem Umfang erstattet.
9. Schutz- und Urheberrechte
9.1. Software, die wir auf Wunsch des Kunden auf Systemen des Kunden installieren sollen, muss vom Kunden gestellt werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die benötigte Anzahl von Softwarelizenzen gemäß den Bestimmungen des Urheberrechts zur Verfügung gestellt wird.
9.2. Seminarunterlagen unterliegen dem Copyright von DM und / oder dem Copyright des Referenten und dürfen nicht ohne Genehmigung kopiert, weitergegeben oder in eigenen Veranstaltungen eingesetzt werden. Bei Schulungen eingesetzte Software unterliegt ebenfalls dem Urheberrecht und darf nur mit Genehmigung des Urheberrechtsinhabers kopiert werden.
9.3. DM stellt den Kunden von allen Ansprüchen frei, die gegen ihn in Zusammenhang mit der Nutzung der Software wegen Verletzung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten erhoben werden, vorausgesetzt, dass der Kunde DM unverzüglich über alle erhobenen Verletzungsvorwürfe unterrichtet, der Kunde ohne Zustimmung von DM keine derartigen Ansprüche anerkennt, der Kunde DM gestattet, alle Verhandlungen und Verfahren zu führen, und DM die notwendige Unterstützung gibt, wobei sämtliche Verhandlungs- und Verfahrenskosten zu Lasten von DM gehen.
9.4. Die vorstehende Verpflichtung entfällt, wenn die Urheber- und Patentrechtsverletzung oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen darauf zurückzuführen sind, dass die Software oder Teile davon mit Geräten oder Programmen genutzt werden, die nicht von DM geliefert wurden bzw. deren kombiniertem Einsatz nicht zugestimmt wurde.
9.5. Die vorstehenden Bestimmungen regeln die gesamte Haftung der Firma in Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten.
10. Rechtsordnung und Gerichtsstand
10.1. Im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Fürstenfeldbruck als Gerichtsstand vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.
10.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.